• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Frequenzen
  • Datum
    26.11.2015
  • Unterkategorie
    Fernmelderechtliche Bewilligung/Änderung
  • Partei(en)
    Österreichischer Rundfunk
  • GZ
    KOA 1.800/15-023

Fernmelderechtliche Bewilligung für UKW-Sendeanlagen des Österreichischen Rundfunks

Dem Österreichischen Rundfunk (ORF) werden gemäß §§ 74 Abs. 1, 81 Abs. 2 und 5 iVm § 54 Abs. 3 Z 1 TKG 2003 iVm § 10 Abs. 1 Z 1 PrR-G die in den technischen Anlageblättern Nr. 1 bis 3 beschriebenen Übertragungskapazitäten am Standort LANDECK 2 (Giggl) zugeordnet sowie die Bewilligungen zur Errichtung und zum Betrieb der beschriebenen Funkanlagen, jeweils für die Dauer von zehn Jahren ab 31.12.2015, erteilt. Die beiliegenden technischen Anlageblätter (Beilagen 1 bis 3) bilden einen Bestandteil des Spruchs dieses Bescheides.
Der Bescheid ist rechtskräftig.

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