Dem Verein Basic Vocal wurde für den Zeitraum vom 01.07.2009 bis zum 02.07.2010 die Zulassung zur Veranstaltung von Hörfunk im Sinne des § 3 Abs. 5 Z 2 PrR-G (Ausbildungsradio) erteilt.
Das Versorgungsgebiet wird durch die Übertragungskapazität "DEUTSCHLANDSBERG 2 (Burg Landsberg) 88,2 MHz" umschrieben, und umfasst die Stadt Deutschlandsberg, soweit diese durch die zugeordnete Übertragungskapazität versorgt werden kann.
Es handelt sich um ein eigengestaltetes 24-h- Programm für Jugendliche und Personen mittleren Alters im HOT AC Format mit Ausnahme der Musikrichtungen Techno und Rock. Es gibt keine Übernahme von Mantelprogramm. Präsentiert werden regionale und bildungsrelevante Inhalte.
Die Zulassung ist rechtskräftig.
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Zulassung zur Errichtung und zum Betrieb einer bundesweiten Multiplex-Plattform für digital terrestrischen Hörfunk im Standard DAB+ gemäß § 15 Abs. 1 PrR-G
Beschwerde gegen den ORF
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-G