• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsverletzungen
  • Datum
    17.08.2017
  • Unterkategorie
    Verwaltungsstrafverfahren
  • Partei(en)
    anonymisiert
  • GZ
    KOA 1.920/17-013

Strafverfügung wegen Nichtaktualisierung 2016

Der Beschuldigte hat als Geschäftsführer der STEVIA Communication GmbH und somit als gemäß § 9 Abs. 1 VStG nach außen hin für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften verantwortliches Organ dieser Körperschaft in Hellbrunnerstraße 75, A-5081 Anif, zu verantworten, dass diese es im Zeitraum vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016 unterlassen hat, bei der KommAustria eine Aktualisierung der in 6a Abs. 4 PrR-G genannten Daten hinsichtlich des Hörfunkprogramms "Radio SoundTrax" vorzunehmen.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Der Bescheid wurde in (Teil-) anonymisierter Fassung veröffentlicht.

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