• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Sonstiges
  • Datum
    05.01.2012
  • Partei(en)
    Dr. Jens Woelke
  • GZ
    KOA 12.005/12-003

Bestellung eines nichtamtlichen Sachverständigen

Die KommAustria hat Dr. Jens Woelke im Verfahren betreffend die Beschwerde der A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L und der M gegen den Österreichischen Rundfunk wegen Verletzung des ORF-Gesetzes gemäß § 52 Abs. 2 und 4 AVG 1991 zum nichtamtlichen Sachverständigen bestellt.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

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