Der Antrag gemäß § 5 FERG der ServusTV Fernsehgesellschaft m.b.H. vom 15.07.2011 auf Einräumung des Kurzberichterstattungsrechts am Finalspiel der Fußball Weltmeisterschaft der Frauen am 17.07.2011 durch den Österreichischen Rundfunk wird gemäß § 5 Abs. 7 und 8 iVm § 7 FERG zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA