Die KommAustria hat der ATV Privat TV GmbH & Co KG gemäß § 5 Abs. 1, 2 und 3 Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz (AMD-G) die Zulassung zur Veranstaltung eines über den Satelliten ASTRA 1KR, 19,2° Ost, Transponder 3, Polarisation horizontal verbreiteten Fernsehprogramms namens „ATV2“ für die Dauer von zehn Jahren erteilt.
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Zulassung zur Errichtung und zum Betrieb einer bundesweiten Multiplex-Plattform für digital terrestrischen Hörfunk im Standard DAB+ gemäß § 15 Abs. 1 PrR-G
Beschwerde gegen den ORF
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-G