• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Frequenzen
  • Datum
    17.08.2022
  • Unterkategorie
    Fernmelderechtliche Bewilligung/Änderung
  • Partei(en)
    Radio Eins Privatradio GmbH
  • GZ
    KOA 1.021/22-025

Bewilligung der beantragten Änderung der technischen Parameter

Die KommAustria hat auf Antrag der Radio Eins Privatradio GmbH gemäß § 28 Abs. 1 Z 4 zweiter Fall iVm § 41 Abs. 1 Z 3 sowie Abs. 5 TKG 2021 die mit Bescheid der KommAustria vom 09.12.2021, KOA 1.021/21-015, berichtigt mit dem Bescheid der KommAustria vom 21.12.2021, KOA 1.021/21-017, erteilte Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlage „JENNERSDORF 2 (Bewag RF) 96,6 MHz“ dahingehend geändert, dass die beantragte Änderung der technischen Parameter nach Maßgabe des beiliegenden technischen Anlageblattes bewilligt wird.
Das beiliegende geänderte technische Anlageblatt bildet einen Bestandteil des Spruchs dieses Bescheides.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

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