Der Privatradio Mostviertel GmbH & Co KG (Radio Arabella Mostviertel) wurde gemäß § 10 Abs. 1 Z 4 in Verbindung mit § 12 Abs. 1 Privatradiogesetz die Übertragungskapazität „TRAISEN 3 (Jausenstation) 107,7 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Ybbs an der Donau“ zugeordnet. Der Name des Versorgungsgebietes lautet nunmehr „Nördliches Mostviertel“.
Die entgegenstehenden Haupt- und Eventualanträge der Antenne Wien Privat Radio Betriebsgesellschaft m.b.H. und der Radio Starlet Programm- und Werbegesellschaft mbH auf Neuschaffung eines Versorgungsgebietes bzw. Erweiterung des bestehenden Versorgungsgebietes "Wien 104,2 MHz" wurden abgewiesen.
Der Bundeskommunikationssenat hat mit Bescheid vom 18.10.2007, GZ 611.059/0001-BKS/2007, die dagegen erhobenen Berufungen abgewiesen, die Zuordnung ist rechtskräftig.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA