Der ProSieben Austria GmbH wurde gemäß § 28 Abs. 2 und 3 Privatfernsehgesetz (PrTV-G) die Zulassung zur Verbreitung eines digitalen Fernsehprogramms über die mobile terrestrische Multiplex-Plattform „MUX D“ der MEDIA BROADCAST GmbH für die Dauer von zehn Jahren ab 30.05.2008 erteilt.
Es wurde ein Fensterprogramm, das im Ausmaß von insgesamt 270 Minuten täglich ausgestrahlt werden soll, genehmigt.
Das in den Mantelprogrammen „ProSieben“ der ProSieben Television GmbH und „Kabel 1“ der Kabel eins K1 Fernsehen GmbH ausgestrahlte erste Programmfenster im Ausmaß von bis zu 60 Minuten täglich besteht aus der Nachrichtensendung „ProSieben Austria News“ und Wetter.
Das zweite Programmfenster (nur im Mantelprogramm „ProSieben“) im Ausmaß von 210 Minuten pro Tag besteht aus einem Morgenprogramm, das montags bis freitags ausgestrahlt wird und dessen inhaltlichen Schwerpunkte Informations-, Unterhaltungs- und Talk-Elemente bilden.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA