Die KommAustria hat über Anzeige der MediaShop GmbH, Inhaberin der mit Bescheid der KommAustria vom 30.07.2019, KOA 2.135/19-013, erteilten Zulassung zur Veranstaltung des über den Satelliten ASTRA 1N, 19,2° Ost, Transponder 1.087, Frequenz 12,148 GHz verbreiteten Fernsehprogramms „MediaShop Meine Einkaufswelt“, gemäß § 6 Abs. 1 und 3 AMD-G, die Änderung der Programmgattung dahingehend genehmigt, dass im Rahmen des Fernsehprogramms „MediaShop Meine Einkaufswelt“ folgende zusätzliche Programmelemente ausgestrahlt werden:
· „On Air Promotion“-Elemente
· Kürzere DRTV Spots
· Eigenwerbung
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA