• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsverletzungen
  • Datum
    17.07.2019
  • Unterkategorie
    Verwaltungsstrafverfahren
  • Partei(en)
    anonymisiert
  • GZ
    KOA 1.705/19-022

Straferkenntnis wegen verspäteter Anzeige einer Eigentumsänderung

Der Beschuldigte hat als Geschäftsführer und somit als gemäß § 9 Abs. 1 VStG zur Vertretung nach außen berufenes Organ der Superfly Radio GmbH zu verantworten, dass die Superfly Radio GmbH die am 19.02.2018 erfolgte Übertragung der Geschäftsanteile der Pallas Athene Property GmbH an der SAA MK Beteiligung- und Entwicklungs GmbH an die PAPST Beteiligungen GmbH & Co KG im Zeitraum 07.03.2018 bis zum 14.05.2018 der Regulierungsbehörde nicht angezeigt hat.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.

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