• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsverletzungen
  • Datum
    25.11.2022
  • Unterkategorie
    Beschwerden
  • Partei(en)
    Herbert Kickl#Österreichischer Rundfunk
  • GZ
    KOA 12.081/22-007

Beschwerde gegen den ORF

Die KommAustria hat der Beschwerde von Herbert Kickl gegen den am 09.05.2022 im Fernsehprogramm ORF 1 im Rahmen der Sendung „ZIB Magazin“ um ca. 20:04 Uhr ausgestrahlten sowie beginnend mit 09.05.2022 für einen Zeitraum von sieben Tagen unter http://tvthek.orf.at abrufbar gehaltenen Beitrag zum Rücktritt von Regierungsmitgliedern gemäß §§ 35, 36 Abs. 1 Z 1 lit. a und § 37 Abs. 1 ORF-G Folge gegeben und festgestellt, dass der ORF durch die Moderation des Beitrages, in deren Rahmen der Beschwerdeführer unsachlich als Teil einer „Regierungsbande“ bezeichnet wurde, § 4 Abs. 5 Z 3 iVm § 10 Abs. 7 ORF-G und § 18 Abs. 1 ORF-G verletzt hat.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

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