Der ORS comm GmbH & Co KG wurden nachstehend angeführten Übertragungskapazitäten bzw. Funkanlagen zur Verbreitung von Rundfunk über die Multiplex-Plattform „MUX D“ zugeteilt:
„SPITTAL/DRAU 1 (Goldeck) Kanal 48“
„WOLFSBERG 1 (Koralpe) Kanal 46“
„LIENZ (Rauchkofel) Kanal 35“
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Fernsehprogramms
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Zulassung zur Errichtung und zum Betrieb einer bundesweiten Multiplex-Plattform für digital terrestrischen Hörfunk im Standard DAB+ gemäß § 15 Abs. 1 PrR-G
Beschwerde gegen den ORF