Der LAOLA1 GmbH wurde gemäß § 28 Abs. 2 und 3 Privatfernsehgesetz (PrTV-G) die Zulassung zur Verbreitung eines digitalen mobilen Fernsehprogramms über die mobile terrestrische Multiplex-Plattform „MUX D“ der MEDIA BROADCAST GmbH für die Dauer von zehn Jahren ab 30.05.2008 erteilt.
Es wurde ein 24 Stunden Sport-Spartenprogramm genehmigt, das insbesondere Sportveranstaltungen in Form von News-Sendungen, Live-Übertragungen und Highlights-Sendungen sowie in weiterer Folge auch eigene Formate wie zB Sport-Talk-Sendungen, Sport-Comedysendungen, Sport-Quizsendungen, Sport-Wettformate, Sport-Shopping, Game-Shows und Sportdokumentationen enthält.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA