• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsaufsicht
  • Datum
    03.12.2004
  • Unterkategorie
    Änderung der Eigentumsverhältnisse
  • Partei(en)
    RRT – Regionalradio Tirol Gesellschaft mbH
  • GZ
    KOA 1.170/04-09

Eigentumsänderungen - Zurückweisung des Feststellungsantrags bei Verschmelzung mit Muttergesellschaft

Die RRT – Regionalradio Tirol Gesellschaft mbH hatte der KommAustria angezeigt, dass geplant sei, den Hörfunkveranstalter mit seiner alleinigen Muttergesellschaft Schlüsselverlag J.S. Moser GmbH zu verschmelzen. Da hierbei eine gesellschaftsrechtlicheGesamtrechtsnachfolge erfolgt und keine Anteile übertragen werden, ist eine Feststellung nach § 22 Abs. 5 Privatradiogesetz (PrR-G) in der Fassung BGBl. I Nr. 97/2004 nicht erforderlich, der drauf abzielende Antrag war somit zurückzuweisen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.

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