Dem Verein Freies Radio B138, Verein zur Förderung freier, nichtkommerzieller Radioprojekte im Kremstal gemäß § 10 Abs. 1 Z 4 iVm § 12 PrR G iVm § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 TKG 2003 wurde die in Beilage 1 beschriebene Übertragungskapazität „PETTENBACH (Friedenskreuz) 94,2 MHz“ zur Erweiterung des mit Bescheid der KommAustria vom 19.12.2012, KOA 1.381/12-001, zugeteilten Versorgungsgebietes „Kirchdorf an der Krems“ zugeordnet.
Der Bescheid ist rechtskräftig
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Fernsehprogramms
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Zulassung zur Errichtung und zum Betrieb einer bundesweiten Multiplex-Plattform für digital terrestrischen Hörfunk im Standard DAB+ gemäß § 15 Abs. 1 PrR-G
Beschwerde gegen den ORF