Der T-ROCK GmbH wurde gemäß § 74 Abs. 1 iVm § 81 Abs. 2 TKG 2003 für den Zeitraum von 17.11.2015 bis 19.11.2015 die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der im Anlageblatt (Beilage 1) beschriebenen Funkanlage "INZING 2 (Stiglreith) 103,8 MHz" zur Veranstaltung von Hörfunk im Rahmen von Versuchsabstrahlungen erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Zulassung zur Errichtung und zum Betrieb einer bundesweiten Multiplex-Plattform für digital terrestrischen Hörfunk im Standard DAB+ gemäß § 15 Abs. 1 PrR-G
Beschwerde gegen den ORF
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-G