Die KommAustria hat gemäß § 35 Abs. 12 Satz 2 iVm Abs. 11 KommAustria-Gesetz (KOG) festgestellt, dass der SAT.1 Privatrundfunk und Programmgesellschaft m.b.H. für das Finanzierungsbeitragsjahr 2007 eine Gutschrift in der Höhe von EUR XXX gebührt.
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Fernsehprogramms
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Zulassung zur Errichtung und zum Betrieb einer bundesweiten Multiplex-Plattform für digital terrestrischen Hörfunk im Standard DAB+ gemäß § 15 Abs. 1 PrR-G
Beschwerde gegen den ORF