Die KommAustria hat der Radio Arabella GmbH gemäß § 3 Abs. 1 und 2 sowie den §§ 5 und 13 Abs. 1 Z 1 und 28e ff PrR-G iVm § 13 Abs. 7 Z 1 und Abs. 9 TKG 2021 die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet „Wien und Teile Niederösterreichs“ für die Dauer von zehn Jahren ab 30.05.2023 erteilt.
Aufgrund der zugeordneten, in den Beilagen 1. bis 12. umschriebenen Übertragungskapazitäten
1. „WIEN 4 (Donauturm) 92,90 MHz“
2. „HORNSBURG (Mobilfunk) 101,4 MHz“
3. „MISTELBACH (Silo) 107,9 MHz“
4. „KREMS (Kalorisches Kraftwerk Theiß) 107,1 MHz“
5. „TRAISEN (Tarschberg) 107,7 MHz“
6. „WAIDHOFEN YB 6 (Eben) 107,3 MHz“
7. „YBBS DONAU (Hengstberg) 96,5 MHz“
8. „JUDENAU (Raiffeisen Silo) 99,4 MHz“
9. „ZWETTL NOE 3 (Loschberg) 99,3 MHz“
10. „ZWETTL NOE 2 (EVN Mast) 94,9 MHz“
11. „GFOEHL (Silo) 94,9 MHz“ und
12. „HORN 3 (Steindlberg) 103,0 MHz“
umfasst das Versorgungsgebiet die Bundeshauptstadt Wien sowie in Niederösterreich große Teile des Industrieviertels (Bezirke Mödling, Baden, Bruck an der Leitha, Teile der Bezirke Wiener Neustadt und Wiener Neustadt Land) und des Niederösterreichischen Zentralraums (Bezirke St. Pölten Stadt, St. Pölten Land, Lilienfeld, Melk, Tulln, Krems an der Donau), Teile des Waldviertels (Bezirk Krems Land, Teile des Bezirks Zwettl), des Weinviertels (Bezirke Korneuburg und Gänserndorf, Teile des Bezirks Mistelbach) sowie des Mostviertels (Bezirke Amstetten, Scheibbs und Waidhofen an der Ybbs Stadt), soweit diese durch die zugeordneten Übertragungskapazitäten versorgt werden können.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA