Die KommAustria hat aufgrund der Anzeige der Bezirks TV Vöcklabruck GmbH gemäß § 6 Abs. 2 und 3 AMD-G die Änderung der Verbreitung des Programms "BTV" dahingehnd genehmigt, dass das Programm nunmehr täglich von 03:30 bis 08:00 Uhr, 08:30 bis 13:00 Uhr, 13:30 bis 18:00 Uhr und 18:30 bis 03:00 Uhr gesendet wird.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA