• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsaufsicht
  • Datum
    09.07.2021
  • Unterkategorie
    Programmänderungen
  • Partei(en)
    Sky Österreich Fernsehen GmbH
  • GZ
    KOA 2.155/21-002

Genehmigung der Änderung der Weiterverbreitung

Die KommAustria hat über Antrag der Sky Österreich Fernsehen GmbH, Inhaberin einer mit Bescheid der KommAustria vom 16.08.2012, KOA 2.135/12-016, zuletzt geändert mit Bescheid der KommAustria vom 03.05.2019, KOA 2.150/19-006, erteilten Zulassung zur Veranstaltung des Fernsehprogramms „Sky Sport Austria“ gemäß § 6 Abs. 2 und 3 AMD-G die Verbreitung des Programms dahingehend genehmigt, dass die schon bisher bei erhöhtem Programmaufkommen verbreiteten, bis zu zehn Optionsfeeds mit programmbegleitendem Inhalt ab 13.07.2021 über im Bescheid angeführten Kapazitäten des Satelliten ASTRA 19,2° Ost, verbreitet werden dürfen.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

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