Der PRIMETIME Privatrundfunk GmbH in Gründung wurde gemäß § 5 Abs. 1, 2 und 3 Privatfernsehgesetz (PrTV-G) die Zulassung zur Veranstaltung eines über den Satelliten ASTRA 1H 19,2° Ost, Transponder 112, digital verbreiteten Fernsehprogramms („PRIMETIME-TV“) für die Dauer von zehn Jahren erteilt.
Das Programm „PRIMETIME-TV“ ist ein 24h-Teleshopping-Programm, in dem telefonische Beratungsdienstleistungen (Astrologie, Kartenlegen usw.) sowie Waren mit Schwerpunkt im Esoterikbereich angeboten werden. Werbesendungen für Dritte sind nicht beinhaltet. Zumindest in der Anfangsphase nach Programmstart erfolgt täglich im Zeitraum zwischen 21:00 und 06:00 Uhr eine Übernahme von Programmteilen des inhaltlich vergleichbaren Teleshopping-Programms der Muttergesellschaft b2c.tv GmbH & Co KG, Deutschland.
Die Zulassung ist rechtskräftig.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA