Gemäß § 6 Abs. 2 Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz wird der Servus TV Fernsehgesellschaft m.b.H. Inhaberin einer Zulassung zur Veranstaltung von Satellitenrundfunk auf Grund des Bescheides der Kommunikationsbehörde Austria vom 10.11.2008, 2.100/08-145, zuletzt geändert mit Bescheid der KommAustria vom 30.09.2009, 2.100/09-125, die Verbreitung des Programms „Servus TV“ über zusätzliche Kapazitäten auf dem schon genutzen Satelliten Astra 19,2° Ost, Transponder 115 (SD) und Transpond er 7 (HD) für die Dauer der mit dem zitierten Bescheid der KommAustria erteilten Zulassung genehmigt.
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Zulassung zur Errichtung und zum Betrieb einer bundesweiten Multiplex-Plattform für digital terrestrischen Hörfunk im Standard DAB+ gemäß § 15 Abs. 1 PrR-G
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-G
Verletzung von Werbebestimmungen