Auf Antrag der Bregenzer Lokalradio GmbH (Radio Arabella Bregenz) wurde gemäß § 28a Abs. 1 und Abs. 3 PrR-G die Änderung des genehmigten Programms genehmigt.
Das genehmigte Programm umfasst nunmehr ein 24 Stunden Vollprogramm mit dem Programmschema, wonach ein zum Teil eigenständiges Programm mit starkem Lokalbezug gesendet wird; das Programmschema enthält insbesondere jeweils ungefähr fünf Minuten nationale und internationale Nachrichten zur vollen Stunde und ungefähr fünf Minuten regionale und lokale Nachrichten zur halben Stunde sowie Serviceleistungen für die ansässige Bevölkerung und Verkehrsberichte und Wetterberichte aus dem Sendegebiet. Weiters enthält das Wortprogramm eine Plattform für Interessensgruppierungen gesellschaftlicher, weltanschaulicher und religiöser Art sowie im Rahmen einer Kooperation mit dem „freien Radio Proton“ des Dachverbandes der Vorarlberger Kommunikations- und Freizeitzentren täglich ab 18:00 bis 06:00 Uhr ein von diesem Radio gestaltetes Programm, wobei drei Tage in der Woche mit fremdsprachigem Programm gestaltet sind. Die Musikausrichtung orientiert sich (außerhalb des Fensters von 18:00 bis 06:00 Uhr) am Arabella-Format (Schlager und Oldies).
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA