Dem Verein Basic Vocal wurde für den Zeitraum vom 01.07.2007 bis zum 01.07.2008 die Zulassung zur Veranstaltung von Hörfunk im Sinne des § 3 Abs. 5 Z 2 PrR-G (Ausbildungsradio) erteilt.
Das Versorgungsgebiet wird durch die Übertragungskapazität "DEUTSCHLANDSBERG 2 (Burg Landsberg) 88,2 MHz" umschrieben, und umfasst die Stadt Deutschlandsberg, soweit diese durch die zugeordnete Übertragungskapazität versorgt werden kann.
Das Programm ("Njoy radio") ist ein eigengestaltetes 24-h-Programm für Jugendliche und Personen mittleren Alters im HOT AC Format. Techno und Rock werden nicht gespielt, um eine „optimistische“ Anmutungsqualität zu erreichen. Es gibt keine Übernahme von Mantelprogramm. Es sollen regionale und bildungsrelevante Inhalte präsentiert werden.
Die Zulassung ist rechtskräftig.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA