• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsverletzungen
  • Datum
    02.12.2022
  • Unterkategorie
    Amtswegige Feststellung von Rechtsverletzungen
  • Partei(en)
    Telenet Systems GmbH
  • GZ
    KOA 1.960/22-055

Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige einer Eigentumsänderung

Die KommAustria hat im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht über private Rundfunkveranstalter und audiovisuelle Mediendiensteanbieter gemäß § 2 Abs. 1 Z 6 KOG in Verbindung mit den §§ 61 Abs. 1, 62 Abs. 1 und 66 Abs. 1 AMD-G festgestellt, dass die Telenet Systems GmbH als Veranstalterin der Kabelfernsehprogramme „Schlosskopf“ und „Hahnenkamm“ die Bestimmungen gemäß § 9 Abs. 4 und § 10 Abs. 7 letzter Halbsatz AMD-G dadurch verletzt hat, dass sie die Änderungen ihrer Eigentumsverhältnisse durch Ausscheiden der Gesellschafterin Roswitha Scheidle und die Erhöhung der Gesellschaftsanteile von Gertrude Eckl-Schwaiger auf 30 %, von Mario Johannes Schwaiger auf 7,50 %, von Marco Michael Schwaiger auf 2,5 % und der Elektrizitätswerke Reutte AG auf 60 %, nicht bis zum 31.12.2020 der Regulierungsbehörde bekanntgegeben hat und insoweit für das Jahr 2020 keine vollständige Aktualisierung der in § 9 Abs. 2 AMD-G genannten Daten an die KommAustria erfolgt ist.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Der Bescheid wurde in (Teil-) anonymisierter Fassung veröffentlicht.

Weitere Entscheidungen