Die KommAustria hat im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht über private Rundfunkveranstalter und audiovisuelle Mediendiensteanbieter gemäß § 2 Abs. 1 Z 6 KOG in Verbindung mit den §§ 61 Abs. 1, 62 Abs. 1 und 66 Abs. 1 AMD-G festgestellt, dass die Telenet Systems GmbH als Veranstalterin der Kabelfernsehprogramme „Schlosskopf“ und „Hahnenkamm“ die Bestimmungen gemäß § 9 Abs. 4 und § 10 Abs. 7 letzter Halbsatz AMD-G dadurch verletzt hat, dass sie die Änderungen ihrer Eigentumsverhältnisse durch Ausscheiden der Gesellschafterin Roswitha Scheidle und die Erhöhung der Gesellschaftsanteile von Gertrude Eckl-Schwaiger auf 30 %, von Mario Johannes Schwaiger auf 7,50 %, von Marco Michael Schwaiger auf 2,5 % und der Elektrizitätswerke Reutte AG auf 60 %, nicht bis zum 31.12.2020 der Regulierungsbehörde bekanntgegeben hat und insoweit für das Jahr 2020 keine vollständige Aktualisierung der in § 9 Abs. 2 AMD-G genannten Daten an die KommAustria erfolgt ist.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Der Bescheid wurde in (Teil-) anonymisierter Fassung veröffentlicht.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA