Die KommAustria genehmigte mit Bescheid vom 27.05.2011 (KOA 10.400/11-005) gemäß § 39b Abs. 5 iVm § 39b Abs. 1, Abs. 2, Abs. 3 und Abs. 4 Z 3 iVm § 35 ORF-G die vom ORF für das Geschäftsjahr 2010 beantragten Maßnahmen zur Eigenkapitalsicherung hinsichtlich der Ergebnisverwendung im ORF-Konzern.
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Fernsehprogramms
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Zulassung zur Errichtung und zum Betrieb einer bundesweiten Multiplex-Plattform für digital terrestrischen Hörfunk im Standard DAB+ gemäß § 15 Abs. 1 PrR-G
Beschwerde gegen den ORF