Die KommAustria genehmigte mit Bescheid vom 27.05.2011 (KOA 10.400/11-005) gemäß § 39b Abs. 5 iVm § 39b Abs. 1, Abs. 2, Abs. 3 und Abs. 4 Z 3 iVm § 35 ORF-G die vom ORF für das Geschäftsjahr 2010 beantragten Maßnahmen zur Eigenkapitalsicherung hinsichtlich der Ergebnisverwendung im ORF-Konzern.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA