• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Frequenzen
  • Datum
    25.11.2013
  • Unterkategorie
    Fernmelderechtliche Bewilligung/Änderung
  • Partei(en)
    Bayern Digital Radio GmbH
  • GZ
    KOA 1.004/13-003

Bewilligung des Betriebs der Sendeanlage Pfänder Kanal 12D

Die KommAustria hat der Bayern Digital Radio GmbH  gemäß § 74 Abs. 1 iVm § 81 Abs. 2 TKG 2003 die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der in dem beiliegenden, einen Bestandteil des Spruchs bildenden, technischen Anlageblatt (Beilage 1) beschriebenen Funkanlage„BREGENZ 1 – Pfänder Kanal 12D“  zur Verbreitung von digitalem Hörfunk sowie Zusatzdiensten über die Multiplex-Plattform „Bayern“ erteilt.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

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