1. Die KommAustria hat der KRONEHIT Radio BetriebsgmbH. gemäß § 22 Abs. 1 und 2 AMD-G zur Erprobung digitaler Übertragungstechniken und programmlicher Entwicklungen (Pilotversuche) die Bewilligung zur Veranstaltung und digitalen Verbreitung des Fernsehprogramms „KRONEHIT TV“ über die der Österreichischen Rundfunksender GmbH & Co KG mit Bescheid der KommAustria vom 27.06.2022, KOA 4.310/22-007, zugeordneten Multiplex-Plattform „5G-Broadcast-Testbetrieb Wien“ erteilt.
2. Die Zulassung nach Spruchpunkt 1. wird gemäß § 22 Abs. 6 AMD-G für die Zeit von 01.07.2022 bis zum 30.06.2023 befristet.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Fernsehprogramms
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Zulassung zur Errichtung und zum Betrieb einer bundesweiten Multiplex-Plattform für digital terrestrischen Hörfunk im Standard DAB+ gemäß § 15 Abs. 1 PrR-G
Beschwerde gegen den ORF