• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsverletzungen
  • Datum
    02.11.2021
  • Unterkategorie
    Verwaltungsstrafverfahren
  • Partei(en)
    anonymisiert
  • GZ
    KOA 1.706/21-001

Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des PrR-G

Der Beschuldigte hat als Geschäftsführer der Mein Kinderradio Ltd. und somit als gemäß § 9 Abs. 1 VStG nach außen hin für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften verantwortliches Organ dieser Gesellschaft zu verantworten, dass die Mein Kinderradio Ltd. als Veranstalterin des Hörfunkprogramms „Mein Kinderradio“ am 26.08.2019 von ca. 07:51:51 Uhr bis ca. 07:53:31 Uhr im Beitrag „Die spannende Entdeckungsreise“ Schleichwerbung für den Flughafen Wien ausgestrahlt hat.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.

Weitere Entscheidungen