Die KommAustria hat der Ländle TV GmbH, Inhaberin der mit Bescheid der KommAustria vom 31.01.2013, KOA 4.432/13-001, erteilten Zulassung zur Veranstaltung des digitalen terrestrischen Fernsehprogramms „Ländle TV“ über die der ORS comm GmbH & Co KG mit Bescheid der KommAustria vom 17.10.2012, KOA 4.232/12-001, zugeordnete terrestrische Multiplex-Plattform für terrestrischen Rundfunk („MUX C – Vorarlberg“), gemäß § 6 Abs. 1 und 3 AMD-G die Änderung der Programmdauer dahingehend genehmigt, dass das Programm der Ländle TV GmbH nunmehr wie folgt gesendet wird:
· Montag 00:00 bis 24:00 Uhr
· Dienstag 00:00 bis 24:00 Uhr
· Mittwoch 00:00 bis 24:00 Uhr
· Donnerstag 00:00 bis 24:00 Uhr
· Freitag 00:00 bis 22:00 Uhr; 22:30 bis 24:00 Uhr
· Samstag 00:00 bis 11:30 Uhr; 12:00 bis 24:00 Uhr
· Sonntag: 00:00 bis 15:30 Uhr; 16:00 bis 24:00 Uhr
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA