Der WKK Lokal-TV der WESTSTEIRISCHEN KABEL-TV Gesellschaft mbH & CO KG wird gemäß § 28 Abs. 2 und 3 Privatfernsehgesetz (PrTV-G) die Zulassung zur Verbreitung eines digitalen Fernsehprogramms über die terrestrische Multiplex- Plattform (MUX C Steiermark Ost) der WESTSTEIRISCHE KABELTV GesmbH (gemäß dem Bescheid des Bundeskommunikationssenates vom 15.06.2009, GZ 611.196/0003-BKS/2009) für die Dauer von zehn Jahren erteilt.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA