Der Antrag der A GmbH & Co. KG i. Gr., vertreten durch N, XXX, vom 07.09.2012 auf Erteilung einer Zulassung zur Veranstaltung von Hörfunk im Versorgungsgebiet „Spittal an der Drau, Bad Kleinkirchheim, Radenthein“ wird gemäß § 8 iVm § 9 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG) sowie § 3 Abs. 2 und § 5 Abs. 2 Z 1 Privatradiogesetz (PrR-G), BGBl. I Nr. 20/2001 idF BGBl. I Nr. 50/2010, wegen fehlender Rechts- und Parteifähigkeit zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Zulassung zur Errichtung und zum Betrieb einer bundesweiten Multiplex-Plattform für digital terrestrischen Hörfunk im Standard DAB+ gemäß § 15 Abs. 1 PrR-G
Beschwerde gegen den ORF
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-G