Dem Verein Radio Maria Österreich – Der Sender mit Sendung wird gemäß § 10 Abs. 1 Z 4 und § 12 Abs. 1 Privatradiogesetz (PrR-G) iVm § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 Telekommunikationsgesetz 2003 (TKG 2003) die Übertragungskapazität „LIENZ 2 (Hochstein) 100,2 MHz“ zur Erweiterung des mit Bescheid des Bundeskommunikationssenates (BKS) vom 27.06.2008, GZ 611.036/0003-BKS/2008, zugeteilten Versorgungsgebietes „Spittal an der Drau“, zugeordnet.
Der Name des Versorgungsgebietes lautet nunmehr „Spittal an der Drau und Raum Lienz “. Es umfasst den Großraum Spittal an der Drau und das Drautal in Richtung Osttirol bis Oberdrauburg sowie nunmehr auch die Gebiete rund um Lienz die durch die insgesamt zugeordneten Übertragungskapazitäten versorgt werden können.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA