Die KommAustria hat dem Österreichischen Rundfunk gemäß § 74 Abs. 1 iVm § 84 Abs. 1 und 5 TKG 2003 die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlage "VILLGRATEN 3 (Außervillgraten) 98,2 MHz, 92,4 MHz und 89,8 MHz", zur Veranstaltung von Hörfunk für die Dauer von 10 Jahren ab Rechtskraft erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Zulassung zur Errichtung und zum Betrieb einer bundesweiten Multiplex-Plattform für digital terrestrischen Hörfunk im Standard DAB+ gemäß § 15 Abs. 1 PrR-G
Beschwerde gegen den ORF
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-G