Die KommAustria hat auf Antrag der Antenne „Österreich“ und Medieninnovationen GmbH gemäß § 74 Abs. 1 Z 3 iVm § 84 Abs. 1 Z 1 und Z 3 sowie Abs. 5 TKG 2003 die mit Bescheid der KommAustria vom 20.02.2019, KOA 1.012/19-001, erteilte Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlagen „EHRWALD 3 (Trafostation Wettersteinlift) 98,6 MHz“ und „REUTTE 3 (PTA Funkstation Hahnenkamm) 104,0 MHz“ dahingehend geändert, dass die beantragten Standortverlegungen nach Maßgabe der beiliegenden technischen Anlageblätter (Beilagen 1 und 2) bewilligt werden.
Die Bezeichnungen der Übertragungskapazitäten lauten nunmehr „EHRWALD 4 (Wettersteinlift Bergstation) 98,6 MHz“ und „REUTTE 3 (Hahnenkamm H3A Mast) 104,0 MHz“.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Zulassung zur Errichtung und zum Betrieb einer bundesweiten Multiplex-Plattform für digital terrestrischen Hörfunk im Standard DAB+ gemäß § 15 Abs. 1 PrR-G
Beschwerde gegen den ORF
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-G