Die KommAustria hat gemäß § 74 Abs. 1 iVm § 81 Abs. 2 TKG 2003 der Freier Rundfunk Freistadt GmbH für den Zeitraum von Montag, 24.09.2012, 00:00 Uhr, bis Mittwoch, 26.09.2012, 24:00 Uhr, die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlagen S LEONHARD/FREISTADT (Aussichtswarte) 88,4 MHz und S LEONHARD/FREISTADT (Aussichtswarte) 98,5 MHz zur Veranstaltung von Hörfunk im Rahmen von Versuchsabstrahlungen erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA