Die KommAustria hat gemäß § 74 Abs. 1 iVm § 81 Abs. 2 TKG 2003 der Freier Rundfunk Freistadt GmbH für den Zeitraum von Montag, 24.09.2012, 00:00 Uhr, bis Mittwoch, 26.09.2012, 24:00 Uhr, die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlagen S LEONHARD/FREISTADT (Aussichtswarte) 88,4 MHz und S LEONHARD/FREISTADT (Aussichtswarte) 98,5 MHz zur Veranstaltung von Hörfunk im Rahmen von Versuchsabstrahlungen erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Fernsehprogramms
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Zulassung zur Errichtung und zum Betrieb einer bundesweiten Multiplex-Plattform für digital terrestrischen Hörfunk im Standard DAB+ gemäß § 15 Abs. 1 PrR-G
Beschwerde gegen den ORF