• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Frequenzen
  • Datum
    26.02.2020
  • Unterkategorie
    Fernmelderechtliche Bewilligung/Änderung
  • Partei(en)
    Bayerischer Rundfunk
  • GZ
    KOA 4.300/20-002

Bewilligungen zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlagen „BREGENZ (Pfänder) Kanal 45“ sowie „BREGENZ (Pfänder) Kanal 46“

Die KommAustria hat dem Bayerischen Rundfunk gemäß § 74 Abs. 1 im Verbindung mit § 81 Abs. 2a TKG 2003 die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der in den beiliegenden, einen Bestandteil des Spruchs bildenden, technischen Anlageblätter beschriebenen Funkanlagen

· „BREGENZ (Pfänder) Kanal 45“ (Beilage 1.)
· „BREGENZ (Pfänder) Kanal 46“ (Beilage 2.)

zur Verbreitung von digitalem Rundfunk sowie Zusatzdiensten erteilt.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

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