• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsverletzungen
  • Datum
    01.07.2014
  • Unterkategorie
    Amtswegige Feststellung von Rechtsverletzungen
  • Partei(en)
    Johann Georg Walsberger
  • GZ
    KOA 1.965/14-016

Rechtsverletzung wegen Verletzungen von Werbebestimmungen des AMD-G

Die KommAustria hat im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht über private Rundfunkveranstalter gemäß § 2 Abs. 1 Z 7 KOG in Verbindung mit § 61 Abs. 1 und § 62 Abs. 1 AMD-G festgestellt, dass Johann Georg Walsberger als Veranstalter des Fernsehprogramms „WNTV“ am 08.04.2014 um ca. 19:15 Uhr werblich gestaltete Veranstaltungshinweise nicht eindeutig von anderen Sendungs- und Programmteilen getrennt hat. Dadurch wurde § 43 Abs. 2 AMD-G verletzt.

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