Der gotv Fernseh GmbH wurde gemäß § 5 Abs. 1, 2 und 3 AMD-G die Zulassung zur Veranstaltung des Fernsehprogramms „gotv“ für die Dauer von zehn Jahren ab 09.04.2014 erteilt.
Das Programm kann
* über den Satelliten ASTRA 1N, 19,2° Ost, Transponder 1.115, Frequenz 12.663 MHz, Polarisation horizontal,
* über die der ORS comm GmbH & Co KG mit Bescheid der KommAustria vom 17.10.2012, KOA 4.433/12-001, zugeordnete Multiplex-Plattform für terrestrischen Rundfunk „MUX C – Unterinntal und Wipptal“,
* über die der ORS comm GmbH & Co KG mit Bescheid der KommAustria vom 17.10.2012, KOA 4.432/12-001, zugeordnete Multiplex-Plattform für terrestrischen Rundfunk „MUX C – Vorarlberg“ und
* über die der ORS comm GmbH & Co KG mit Bescheid der KommAustria vom 17.10.2012, KOA 4.431/12-001, zugeordnete Multiplex-Plattform für terrestrischen Rundfunk „MUX C – Wien“
empfangen werden.
Bei dem Programm „gotv“ handelt es sich um ein 24-stündiges, zur Gänze eigengestaltetes, Spartenprogramm für die Zielgruppe der 14 bis 25-Jährigen mit Schwerpunkt in den Bereichen Musik und Freizeitinformationen. Daneben werden Themen wie Kino, Sport und Computerspiele behandelt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA