Der gotv Fernseh GmbH wurde gemäß § 5 Abs. 1, 2 und 3 AMD-G die Zulassung zur Veranstaltung des Fernsehprogramms „gotv“ für die Dauer von zehn Jahren ab 09.04.2014 erteilt.
Das Programm kann
* über den Satelliten ASTRA 1N, 19,2° Ost, Transponder 1.115, Frequenz 12.663 MHz, Polarisation horizontal,
* über die der ORS comm GmbH & Co KG mit Bescheid der KommAustria vom 17.10.2012, KOA 4.433/12-001, zugeordnete Multiplex-Plattform für terrestrischen Rundfunk „MUX C – Unterinntal und Wipptal“,
* über die der ORS comm GmbH & Co KG mit Bescheid der KommAustria vom 17.10.2012, KOA 4.432/12-001, zugeordnete Multiplex-Plattform für terrestrischen Rundfunk „MUX C – Vorarlberg“ und
* über die der ORS comm GmbH & Co KG mit Bescheid der KommAustria vom 17.10.2012, KOA 4.431/12-001, zugeordnete Multiplex-Plattform für terrestrischen Rundfunk „MUX C – Wien“
empfangen werden.
Bei dem Programm „gotv“ handelt es sich um ein 24-stündiges, zur Gänze eigengestaltetes, Spartenprogramm für die Zielgruppe der 14 bis 25-Jährigen mit Schwerpunkt in den Bereichen Musik und Freizeitinformationen. Daneben werden Themen wie Kino, Sport und Computerspiele behandelt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Fernsehprogramms
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Zulassung zur Errichtung und zum Betrieb einer bundesweiten Multiplex-Plattform für digital terrestrischen Hörfunk im Standard DAB+ gemäß § 15 Abs. 1 PrR-G
Beschwerde gegen den ORF