• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Zulassungen
  • Datum
    08.05.2014
  • Unterkategorie
    Programmzulassung Fernsehen digital
  • Partei(en)
    D.A.F. TV GmbH
  • GZ
    KOA 2.135/14-011

Programmzulassung für das Fensterprogramm DAF

Der D.A.F. TV GmbH wurde gemäß § 5 Abs. 1, 2 und 3 AMD-G die Zulassung zur Veranstaltung eines über den Satelliten ASTRA digital 19,2° Ost, Polarisation: horizontal, Transponder: 1.003, Frequenz: 11,244 MHz, verbreiteten Fernsehprogramms namens „DAF“ für die Dauer von zehn Jahren erteilt.

Das Programm ist ein zur Gänze eigenproduziertes Fensterprogramm im zeitlichen Umfang von 634 Minuten pro Woche, das im Rahmenprogramm „DAF“ (Deutschland) der DAF Deutsches Anleger Fernsehen AG ausgestrahlt wird und sich mit den Themen Börse und Finanzmärkte beschäftigt.

Montags bis freitags wird zwischen 07:55 Uhr und 15:55 Uhr jeweils fünf Minuten vor der vollen Stunde die fünfminütige Nachrichtensendung „Blickpunkt 5“ sowie um 17:40 Uhr, 20:00 Uhr (ausgenommen donnerstags) und 22:00 Uhr die fünfminütige Nachrichtensendung „Blickpunkt 5 – Handelsschluss“ ausgestrahlt, die beide den Fokus auf den österreichischen Finanzmarkt haben. Vor diesen Sendungen wird jeweils ein dreiminütiger Werbeblock ausgestrahlt.

Zusätzlich wird montags um ca. 16:45 Uhr, dienstags um ca. 18:15 Uhr, mittwochs um ca. 17:00 Uhr, donnerstags um ca. 12:30 Uhr und freitags um ca. 13:15 Uhr die 12-minütige Sendung „DAF – Toptalk“, die Expertengespräche zu den im Programm behandelten Sachthemen beinhaltet, gesendet. Vor und nach diesen Sendungen wird jeweils ein dreiminütiger Werbeblock ausgestrahlt.

Die Sendung „Blickpunkt – Die Woche“ beinhaltet einen Wochenrückblick auf den Wiener Börsenmarkt und wird in der Dauer von 12 Minuten freitags um 16:45 Uhr und 18:30 Uhr, samstags um 11:45 Uhr und sonntags um 09:45 Uhr ausgestrahlt. Vor und nach diesen Sendungen wird jeweils ein dreiminütiger Werbeblock ausgestrahlt.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

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