Der WELLE SALZBURG GmbH wird gemäß § 11 Abs. 1 Privatradiogesetz (PrR-G) iVm §§ 120 Abs. 1 Z 6, 60 Abs. 1 Z 2 und 85 Abs. 1 Z 4 Telekommunikationsgesetz 2003 (TKG 2003) die Nutzungsberechtigung für die ihr mit Bescheid der KommAustria vom 11.04.2011, KOA 1.415/11-003, zugeordnete Übertragungskapazität „SAALFELDEN 2 (Huggenberg) 104,3 MHz“, welche länger als zwei Jahre nicht regelmäßig zur Programmverbreitung genutzt wurde, entzogen bzw. widerrufen.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA