Die KommAustria hat der T-ROCK GmbH gemäß § 10 Abs. 1 Z 4 iVm § 12 PrR-G iVm § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 TKG 2003 die in der Beilage 1 beschriebene Übertragungskapazität „INNSBRUCK 1 (Patscherkofel Feratel) 107,1 MHz“ zur Erweiterung ihres mit Bescheid der KommAustria vom 13.10.2016, KOA 1.547/16-001, zugeteilten Versorgungsgebietes „Innsbruck 103,8 MHz“ zugeordnet.
Der Name des Versorgungsgebietes lautet nunmehr „Innsbruck, Wipp- und Stubaital“. Das Versorgungsgebiet umfasst das Gebiet des Großraums Innsbruck, die Gemeinden des Wipptals bis zum Brenner Pass und Teile der Gemeinden des Stubaitals, soweit diese durch die zugeordneten Übertragungskapazitäten versorgt werden können.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA