• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsverletzungen
  • Datum
    23.11.2023
  • Unterkategorie
    Amtswegige Feststellung von Rechtsverletzungen
  • Partei(en)
    DJ Digitale Medien GmbH
  • GZ
    KOA 1.960/23-056

Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige einer Eigentumsänderung

Die KommAustria hat im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht über private Rundfunkveranstalter und audiovisuelle Mediendiensteanbieter gemäß § 2 Abs. 1 Z 6 KOG in Verbindung mit den §§ 61 Abs. 1, 62 Abs. 1 und 66 Abs. 1 AMD-G festgestellt, dass die die DJ Digitale Medien GmbH als Veranstalterin eines audiovisuellen Mediendienstes auf Abruf („Heute-TV“) die Bestimmungen gemäß § 9 Abs. 4 und § 10 Abs. 7 dritter Satz AMD-G dadurch verletzt hat, dass sie die mit Notariatsakt vom 03.10.2022 erfolgte Änderung in ihren Eigentumsverhältnissen durch Übertragung der Anteile von Dr. Eva Dichand (24,5 %) an die ALTA GmbH Vaduz nicht bis spätestens zum 31.12.2022 der Regulierungsbehörde angezeigt und insoweit für das Jahr 2022 keine vollständige Aktualisierung der in § 9 Abs. 2 und § 10 Abs. 7 dritter Satz AMD-G genannten Daten vorgenommen hat.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Der Bescheid wurde in (Teil-) anonymisierter Fassung veröffentlicht.

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