Die KommAustria hat der T-ROCK GmbH gemäß § 10 Abs. 1 Z 4 iVm § 12 PrR-G iVm § 13 Abs. 7 Z 1 und Abs. 9 TKG 2021 die Ükap "MAYRHOFEN 3 (Ahorn – Panorama Funkstation) 91,20 MHz" zur Erweiterung ihres mit Bescheid der KommAustria vom 13.10.2016, KOA 1.547/16-001, zuletzt geändert mit Bescheid der KommAustria vom 25.03.2022, KOA 1.547/22-001, zugeteilten Versorgungsgebietes "Innsbruck, Inn-, Wipp- und Stubaital" zugeordnet. Der Name des Versorgungsgebietes lautet nunmehr "Innsbruck, Inn-, Wipp-, Stubai- und Zillertal".
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA