• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Sonstiges
  • Datum
    01.12.2011
  • Partei(en)
    Österreichischer Rundfunk
  • GZ
    KOA 10.500/11-067

Vergütungsbedarf der Prüfungskommission für den Abschluss der Jahresabschlussprüfung 2010

Mit dieser Entscheidung wurde dem Österreichischen Rundfunk gemäß § 40 Abs. 2 Satz 7 bis 9 ORF-G der verbleibende Vergütungsbedarf der Prüfungskommission für den Abschluss der Jahresabschlussprüfung 2010 vorgeschrieben.  
Der Bescheid ist rechtskräftig.

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