• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsverletzungen
  • Datum
    20.07.2016
  • Unterkategorie
    Beschwerden
  • Partei(en)
    A, Österreichischer Rundfunk
  • GZ
    KOA 12.016/16-002

Zurückweisung einer Beschwerde wegen Nichterfüllung des Mängelbehebungsauftrages

Die KommAustria hat die Beschwerde des A gemäß § 13 Abs. 3 AVG iVm § 36 Abs. 1 Z 1 ORF-G wegen Nichterfüllung des Mängelbehebungsauftrages zurückgewiesen.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Das Format der Bescheidveröffentlichung weicht vom Original ab.

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