Gemäß § 38 AVG wurde das Verfahren über die Anzeige der Energie Steiermark Green Power GmbH gemäß § 9 Abs. 1 AMD-G vom 21.06.2017 betreffend den unter https://www.youtube.com/channel/UCednIN-VaAGjBPOJhmOgY1Q abrufbaren Youtube-Kanal „Dialogbüro Murkraftwerk Graz“ bis zur Vorabentscheidung des in der Rechtssache C-132/17 Peugeot Deutschland GmbH angerufenen Gerichtshofes der Europäischen Union ausgesetzt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA