Der Livetunes Network GmbH wurde gemäß § 28 Abs. 2 und 3 Privatfernsehgesetz (PrTV-G) die Zulassung zur Verbreitung eines digitalen mobilen Hörfunkprogramms über die mobile terrestrische Multiplex-Plattform „MUX D“ der MEDIA BROADCAST GmbH für die Dauer von zehn Jahren ab 30.05.2008 erteilt.
Es wurde ein ein gänzlich eigengestaltetes 24 Stunden Vollprogramm mit dem Namen „LoungeFM" in einem Format, das auf entspannende, sanfte Musiktitel mit niedriger „Beats per Minute"-Rate setzt und eine Mischung aus Downtempo-Beats, Ambient und Trance darstellen soll, für die Zielgruppe der urbanen 15- bis 55-Jährigen genehmigt. Die Nachrichten setzen ihren Schwerpunkt auf „news-to-use" aus den Bereichen Fashion, Design, Wellness und Society.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA