Die KommAustria hat der Österreichischen Rundfunksender GmbH & Co KG, Inhaberin der mit Bescheid der KommAustria vom 22.12.2020, KOA 4.310/20-021, erteilten Bewilligung zum Betrieb einer terrestrischen Multiplex-Plattform zur Erprobung digitaler Übertragungstechniken und programmlicher Entwicklungen (Pilotversuch) mittels HEVC-kodierten UHD-Signalen („UHD-Testbetrieb Wien“), gemäß § 22 Abs. 1 AMD-G folgendes, abgeändertes Programmbouquet nach Spruchpunkt 6. des Zulassungsbescheides für den Zeitraum von 30.05.2021 bis 13.06.2021 sowie von 23.07.2021 bis 08.08.2021 bewilligt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA